Nachhilfe geben bei NoteEins® Nachhilfe München | Rosenheim |  Bundesweite Online Nachhilfe. Herzlich willkommen.

Nachhilfe geben bei der Bestnote. Herzlich willkommen bei NoteEins®.

AGB

Vorbemerkung

NoteEins® Nachhilfevermittlung (nachfolgend „NoteEins®" genannt), Inhaber Stefan Maushammer, Zugspitzstraße 6, 83026 Rosenheim, ist eine Nachhilfevermittlungsagentur mit Sitz in Rosenheim. Sie vermittelt an Nachhilfeinteressenten u.a. in den Landkreisen München, Rosenheim und Berlin vor Ort sowie bundesweit per Online-Nachhilfe Nachhilfe-Kräfte zur Durchführung von Nachhilfeunterricht. Hierbei handelt es sich um qualifizierte Kräfte/Nachhilfelehrer, vorzugsweise Schülerinnen und Schüler, StudentInnen (sog. "NoteEins®-Students") und Lehrkräfte (sog. "NoteEins®-Lehrer") jeglicher Schulformen, nachfolgend „Nachhilfe-Kraft“ genannt. Der Nachhilfeunterricht wird für alle Fächer und Klassenstufen sämtlicher Schulrichtungen angeboten. NoteEins® vermittelt ordentliche, länger angelegte sowie kurzfristige Nachhilfeverträge.

 

Grundsätzliches

Der NoteEins®-Service ist und bleibt für die Nachhilfe-Kraft völlig kostenlos.

Freiwilligkeit, Rücktrittsrecht

Die Mitarbeit der Nachhilfe-Kraft bei NoteEins® erfolgt freiwillig und unter Vorbehalt eines jederzeitigen Rücktrittrechts.

Einverständnis des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen

Ist die Nachhilfe-Kraft bei ihrer Anmeldung zum Nachhilfelehrer minderjährig, legt sie NoteEins® umgehend eine schriftliche Einwilligungserklärung seiner Eltern als gesetzliche Vertreter vor, in der diese ihre Einwilligung in die Anmeldung des Minderjährigen bei NoteEins® und in seine Vermittlung und Tätigkeit als Nachhilfelehrer erklären.

Handeln auf eigene Gefahr

Die Nachhilfe-Kraft übernimmt Nachhilfefälle nach bestem Gewissen sowie in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr.

Haftungsausschluss und -freistellung

Die Tätigkeit der Nachhilfe-Kraft wird selbstständig, unter Ausschluss jeglicher Haftung von NoteEins® geleistet.

Die Nachhilfe-Kraft stellt NoteEins® vorsorglich von allen Ansprüchen frei, die Dritte oder deren Vertragspartner gegenüber NoteEins® aufgrund ihrer Tätigkeit geltend machen.

Kein Anspruch auf Vermittlung

Ein Anspruch der Nachhilfe-Kraft auf Vermittlung von Nachhilfeinteressenten durch NoteEins® besteht nicht.

Rechtliche Anforderungen, Abgaben und Steuern

Etwaige Genehmigungen und Erlaubnisse, die für die Vermittlungstätigkeit von NoteEins® erforderlich sind, werden bei Bedarf von der Nachhilfe-Kraft eingeholt und beigebracht. Über arbeits- und steuerrechtliche Voraussetzungen und Konsequenzen der Mitwirkung bei NoteEins® hat sich die Nachhilfe-Kraft anderweitig fachkundig beraten. Ebenfalls muss sich die Nachhilfe-Kraft eigenständig über datenschutzrechtliche Anforderungen an die Kommunikation mit dem Nachhilfeinteressenten informieren und für den Datenaustausch mittels Chat-Programmen wie Whatsapp oder Facebook Messenger die ausdrückliche Einwilligung des Nachhilfeinteressenten (oder seiner gesetzlichen Vertreter) einholen.

Abwerbeverbot

Die Nachhilfe-Kraft verpflichtet sich keine Nachhilfeinteressenten während der Tätigkeit als Nachhilfelehrer sowie selbst nach Abmeldung der Nachhilfelehrertätigkeit abzuwerben. Ebenso ist es der Nachhilfe-Kraft nicht gestattet, ohne das vorherige schriftliche Einverständnis durch NoteEins®, einen Dritten als Nachhilfelehrer an Nachhilfeinteressenten zu vermitteln und/oder die Kontaktdaten des Nachhilfeinteressenten weiterzugeben.

Vertragsstrafe

Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich die Nachhilfe-Kraft zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro pro Verstoß gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen (unzulässiges Abwerben des Nachhilfeinteressenten nach Abmeldung der eigenen Nachhilfelehrertätigkeit, unzulässige Vermittlung eines Dritten als Nachhilfelehrer oder unzulässige Weitergabe von Kontaktdaten eines Nachhilfeinteressenten) an NoteEins®. Sonstige etwaige Ansprüche seitens NoteEins® wie Schadensersatz oder Unterlassung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, Bundeszentralregister

Die Nachhilfe-Kraft versichert, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Nachhilfelehrer bei NoteEins® ihrerseits kein Eintrag im Bundeszentralregister oder im polizeilichen Führungszeugnis existiert oder in der Vergangenheit existiert hat. NoteEins® distanziert sich gänzlich von den Lehren und Inhalten sämtlicher Sekten (z.B. Scientology Kirche). Die Nachhilfe-Kraft distanziert sich deswegen ebenfalls von den Anschauungen und Inhalten dieser Gruppierungen und versichert nicht die Lehren von L. Ron Hubbard zu praktizieren oder zu verbreiten. Andernfalls ist es der Nachhilfe-Kraft verboten sich bei NoteEins® anzumelden.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt NoteEins® die Nachhilfe-Kraft sofort abzumelden. Sonstige etwaige Ansprüche seitens NoteEins® wie Schadensersatz oder Unterlassung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Arbeitserlaubnis

Die Nachhilfe-Kraft garantiert, dass sie über einen wirksamen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beziehungsweise über einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland ("Arbeitserlaubnis") verfügt. Eine Nachhilfe-Kraft, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit einer Arbeitserlaubnis bedarf, verpflichtet sich selbstständig einen Nachweis dieser Arbeitserlaubnis im Registrierungsverfahren NoteEins® zu übermitteln. NoteEins® wird eine Nachhilfe-Kraft, die eine Arbeitserlaubnis nicht nachweisen kann, nicht als Nachhilfe-Kraft zulassen.

 

Unterricht und Bezahlung

Kontakt und Korrespondenz

Damit die Nachhilfe-Kraft schnell Nachhilfeinteressenten erfolgreich von NoteEins® vermittelt bekommt, verpflichtet sich die Nachhilfe-Kraft die bei NoteEins® angegebene E-Mail-Adresse auf Nachhilfeanfragen regelmäßig (!) zu überprüfen und diese zeitnah zu beantworten.

Kostenlose Probestunde

Die erste vermittelte Nachhilfestunde erteilt die Nachhilfe-Kraft als kostenlose Probestunde.

Nachhilfevereinbarung, Umfang und Konditionen

Kommt es im Anschluss an eine kostenlose Probestunde zu einer Nachhilfevereinbarung mit dem Nachhilfeinteressenten, wird diese zu den Konditionen von NoteEins® getroffen. Art und Umfang der Nachhilfevereinbarung und deren Beendigung wird NoteEins® umgehend gemeldet.

Die Nachhilfe-Kraft übernimmt nach bestem Gewissen Nachhilfefälle über den vom Nachhilfeinteressenten angefragten oder von der Nachhilfe-Kraft zu Beginn der jeweiligen Anfrage angegebenen Zeitraum.

Weisungsfreiheit und Unterrichtsort

Die Nachhilfe-Kraft und der Nachhilfeinteressent vereinbaren selbstständig und frei von Weisungen durch NoteEins® die Anzahl und Zeitpunkte der zu erteilenden Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet in der Regel beim jeweiligen Nachhilfeinteressenten statt; Nachhilfe-Kraft und Nachhilfeinteressent können davon abweichend auch einen anderen Ort als Unterrichtsort in Übereinkunft vereinbaren.

Der Unterrichtsvertrag kommt immer unmittelbar zwischen der Nachhilfe-Kraft und dem Nachhilfeinteressenten zustande. NoteEins® ist lediglich für die Vermittlung zuständig.

Inhalt und Qualität

Die Nachhilfe-Kraft passt den Nachhilfeunterricht an das jeweilige Leistungsniveau des Nachhilfeschülers an. Die Nachhilfe-Kraft ist verpflichtet sich über die jeweils vom Nachhilfeschüler eingesetzten Unterrichtsmaterialien zu informieren und sich mit diesen vertraut zu machen.

Online Nachhilfe

Findet zudem die Nachhilfe in Form von Online-Nachhilfe über das Internet statt, wird der Unterricht ausschließlich über die von NoteEins® bereitgestellte Plattform bzw. die bereitgestellten Tools abgehalten und abgerechnet.

Stundenlohn

Der jeweilige Stundenlohn für 45 und 60 Minuten-Einheiten kann auf der Internetpräsenz www.noteeins.de eingesehen werden. Die Unterrichtsbezahlung findet zwischen der Nachhilfe-Kraft und dem Nachhilfeinteressenten statt.

 

Informationspflicht

Nachhilfeaufnahme, -wiederaufnahme und -beendigung

Die Nachhilfe-Kraft verpflichtet sich die von NoteEins® vermittelten Schüler ausschließlich über NoteEins® zu unterrichten und NoteEins® über die Aufnahme, Wiederaufnahme und Beendigung der Nachhilfe umgehend zu informieren, selbst wenn die Nachhilfe-Kraft bereits als Nachhilfelehrer bei NoteEins® abgemeldet ist.

Ausweitung des Nachhilfeunterrichts

Kommt es während des Nachhilfeverhältnisses zu einer Ausweitung der Nachhilfevereinbarung auf weitere Unterrichtsfächer oder zusätzlich zu unterrichtende Schüler, wird dies NoteEins® umgehend von der Nachhilfe-Kraft gemeldet.

Verhinderung und Ausfall der Nachhilfe-Kraft

Kann die Nachhilfe-Kraft eine bereits mit dem Nachhilfeinteressenten vereinbarte Unterrichtsstunde nicht wie geplant abhalten, so hat sie dies dem Nachhilfeinteressenten schnellstmöglich unter Angabe der Gründe mitzuteilen und einen zeitnahen Alternativtermin vorzuschlagen.

Bei voraussichtlich längerem Ausfall durch eine schwere Krankheit, einem längeren Auslandsaufenthalt, Umzug, Praxissemester der Hochschule etc. verpflichtet sich die Nachhilfe-Kraft ab dem Bekanntwerden etwaiger Umstände den Nachhilfeinteressenten sowie NoteEins® - nach Möglichkeit ausreichend vor dem Zeitpunkt des Ausfalls - zu benachrichtigen.

Auskunftspflicht zu Unterricht und Kundenbeziehungen

Darüber hinaus bittet NoteEins® die Nachhilfe-Kraft in regelmäßigen Abständen über vergangene von NoteEins® vermittelte Unterrichtsverhältnisse und Kundenbeziehungen Auskunft zu erteilen. Die Nachhilfe-Kraft versichert hiermit, selbst nach Beendigung der Tätigkeit als Nachhilfe-Kraft, dieser Auskunftspflicht nachzukommen.

 

AGB-Änderungen

NoteEins® behält sich vor, Änderungen an diesen AGB vorzunehmen, soweit diese für die Nachhilfe-Kraft zumutbar sind und grundlegende Gründe vorliegen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtssprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. NoteEins® wird die Nachhilfe-Kraft von einer Änderung über die bei der Registrierung gespeicherte E-Mail-Adresse der Nachhilfe-Kraft in Kenntnis setzen und die Änderung in der aktuellen und auf der Webseite abrufbaren Version vornehmen.

 

An- und Abmeldung

Die Anmeldung als Nachhilfe-Kraft erfolgt ohne Befristung und erlischt mit persönlicher Abmeldung durch die Nachhilfe-Kraft selbst oder seitens NoteEins®.

Die Abmeldung erfolgt formlos postalisch, per Email oder Fax.

 

Verschwiegenheitspflicht

Die Nachhilfe-Kraft verpflichtet sich über alle Daten, Informationen und Umstände jeder Art, die dieser im Rahmen ihrer Tätigkeit für NoteEins® zugänglich werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit für NoteEins® fort.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rosenheim.

 

Streitschlichtungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt Verbrauchern eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Nachhilfe-Kraft findet diese unter dem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere wirksame zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke dieses Vertrages.

 

 

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gegenüber NoteEins® Nachhilfe

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten liegt NoteEins® Nachhilfe besonders am Herzen. Es ist uns daher besonders wichtig, dass Sie sich bei der Inanspruchnahme unserer Dienste jederzeit gut informiert fühlen. Sie können sich sicher sein, dass wir mit Ihren personenbezogenen Daten bzw. mit den Daten Ihrer Kinder, die wir als Nachhilfekraft vermitteln, jederzeit verantwortungsvoll umgehen. Wir erheben und verarbeiten die Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit deutschen und europäischen Gesetzen und Bestimmungen.

 

1. Verantwortliche Stelle

 

Firma NoteEins® Nachhilfe                                    Tel.: 08031/ 353636  

Inhaber: Stefan Maushammer                                Fax: 08031/ 353637

Zugspitzstr. 6                                                      E-Mail: office@noteeins.de

83026 Rosenheim

 

 

2. Zwecke der Datenverarbeitung

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung unseres Vertrages. Bei den erhobenen Daten handelt es sich um alle persönlichen Angaben, die Sie an NoteEins® Nachhilfe bei Ihrer Anmeldung sowie im Verlauf unserer Zusammenarbeit übermitteln, beispielsweise Name und Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Ihre fachlichen Qualifikationen, Schulnoten und Schulart/ Studienfach, Ihr Alter etc.
Die Angaben dienen insbesondere dazu, Sie als Nachhilfekraft an passende Nachhilfeschüler vermitteln zu können. Zu diesem Zweck werten wir die Informationen über Ihre fachlichen Qualifikationen, über etwaige persönliche Besonderheiten und über Ihren Wohnort computergesteuert aus. Notwendige fachliche und persönliche Informationen übermitteln wir für eine Vermittlungsanfrage an den Nachhilfeschüler bzw. an dessen Eltern. Zur unmittelbaren Kontaktaufnahme geben wir daraufhin auch Ihre Kontaktdaten an den Nachhilfeschüler weiter.

 

3. Datenweitergabe an Dritte

Ihre Daten werden an die von NoteEins® vermittelten Nachhilfeschüler weitergegeben, soweit diese sie zur Beantwortung der Vermittlungsanfrage und zur Kontaktaufnahme benötigen. Ebenfalls werden einzelne Daten an beauftragte Dienstleister und Partner zur Verarbeitung weitergegeben, soweit dies erforderlich ist. Hierbei handelt es sich um folgende Stellen:
Im Rahmen der Weiterentwicklung unserer internen NoteEins®-Datenbank: Softwareentwicklung und Beratung, Oliver Dithmer, Peter-Geuer-Straße 9, 53909 Zülpich.
Zur Kontaktaufnahme per SMS: Commify Germany GmbH, Radeberger Str. 1, 01099 Dresden.
Zur Überprüfung der Einhaltung unserer Nachhilfestandards mittels einer Online-Umfrage: SurveyMonkey Europe UC, 2nd Floor, 2 Shelbourne Buildings, Shelbourne Road, Dublin, Irland. Wir weisen Sie darauf hin, dass SurveyMonkey Europe UC beim Ausfüllen des Fragebogens Ihre IP-Adresse speichert und diese an uns übermittelt.
Zur Ermittlung der Entfernungen zwischen Nachhilfeinteressent und Nachhilfekraft mittels Google Maps: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

 

4. Datenspeicherung

Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer des Vermittlungsverhältnisses und darüber hinaus bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres. Sofern die Daten nicht mehr benötigt werden, erfolgt die vollständige Löschung aller Daten.

 

5. Beschwerderecht

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für unser Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach,
www.lda.bayern.de, Tel.: (0) 981 53 1300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de.

 

6. Rechte auf Auskunft und Widerruf

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person bzw. – im Falle einer minderjährigen Nachhilfekraft - die zu Ihrem minderjährigen Kind gespeicherten Daten zu verlangen. Dies betrifft auch deren Herkunft sowie die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergeben werden und den Zweck der Speicherung. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung Ihrer Daten, auf Löschung von Daten (Recht auf Vergessenwerden) sowie auf eine Einschränkung der Verarbeitung. Ebenso steht Ihnen das Recht auf Datenportabilität zu.


Mit der Bestätigung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung willige ich ausdrücklich in die vorstehend beschriebene Verwendung meiner personenbezogenen Daten bzw. der personenbezogenen Daten meines minderjährigen Kindes ein. Ich weiß, dass ich zur Erteilung der Einwilligung nicht verpflichtet bin, und dass mir aus einer Verweigerung der Einwilligung keine rechtlichen Nachteile entstehen dürfen.

Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.


Ein Widerruf sowie Informationswünsche oder Auskunftsanfragen ist zu richten an die Firma NoteEins® Nachhilfe, Inhaber: Stefan Maushammer, Zugspitzstr. 6, 83026 Rosenheim, E-Mail: office@noteeins.de